Rechtliche Situation zum Thema Digitalisieren/Rippen §
Das Urheberrechtsgesetz erlaubt es, sich für den privaten Gebrauch/die private Sicherung eine digitale Kopie seiner CD, Kassette oder Schallplatte anzufertigen/anfertigen zu lassen. Technische Kopierschutzmaßnahmen, die insbesondere in den Anfangszeiten der Filesharing-Plattformen Ende der 1990er und Anfang der 2000er (Napster, KaZaA, eMule etc.) eingeführt wurden, dürfen dabei jedoch nicht umgangen werden. Sollten sich Ihre eingeschickten Medien also nicht ohne weitere Maßnahmen digitalisieren lassen, dann werde ich natürlich keine digitalen Kopien anfertigen und Sie darüber sofort informieren.
Darüber hinaus möchte ich Sie darauf aufmerksam machen, dass das Weitergeben der digitalisierten Inhalte unter Umständen nicht erlaubt ist und ich bei Missachtung Ihrerseits für keinerlei Schäden haftbar gemacht werden kann.
Weitere Informationen hierzu gibt es beim Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz: